1. Angebotene individuelle Sonderleistungen in Abgrenzung zu den Grundleistungen
Anspruch der Einrichtung ist es, mir der stationären Grundleistung vollständig den notwendigen Erziehungs- und Förderbedarf des jeweiligen Kindes, Jugendlichen und jungen Volljährigen abzudecken.
Im Einzelfall kann es aus fachlichen Gründen notwendig sein, zusätzlich zur Grundleistung bestimmte und maßgeschneiderte individuelle Sonderleistungen im Hilfeplan zu vereinbaren. Sie können auch durch Einbindung externer Fachkräfte zeitnah organisiert werden.
Der die Grundleistung übersteigende Personalbedarf wird auf der Basis von Fachleistungsstunden im Vorfelde einer solchen Maßnahme verbindlich vereinbart. Inhalt, Häufigkeit und Dauer werden verbindlich festgelegt. Kostentransparenz ist von Anfang an gegeben. Sollte eine Leistung vor dem vereinbarten Ablauf aus fachlichen Gründen nicht mehr notwendig sein, so wird der Kostenträger umgehend informiert.
- Mobile Nachbetreuung im eigenen Wohnraum
- Mobile Nachbetreuung im Herkunftssystem nach Rückführung
- Intensive schulische Förderung
Diese ist angezeigt bei Schulangst, Schulverweigerung und Versagensängsten. Schulische „Crash-Kurse“ werden durchgeführt, um einen gefährdeten Schulabschluss zu erlangen, den Schulwechsel zu erleichtern oder um nach langer Krankheit den Anschluss wieder zu finden. - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Dies kann für eine zeitlich befristete (etwa zur intensiven verhaltenstherapeutischen) Förderung innerhalb des Wohngruppenrahmens angezeigt sein, wenn diese im Gruppenrahmen nicht geleistet werden kann und andernfalls aufgrund bestimmter Verhaltensauffälligkeiten eine weitere Betreuung in der Wohngruppe gefährdet erscheint. - Heilpädagogisches Reiten
Dieses ist indiziert bei Kindern mit massiven Problemen im Sozialverhalten, massiver Unruhe, Angststörungen, Störung des Selbstwertgefühls, Störung im Bereich der Bindungs- und Beziehungsfähigkeit. Es ist besonders geeignet für seelisch behinderte Kinder. - Therapeutische Zusatzleistungen,
die nicht Grundleistung und nicht Kassenleistungen sind. Diese Maßnahmen werden grundsätzlich von externen Fachleuten durchgeführt. Dies sind insbesondere psychologische, psychotherapeutische sowie medizinische Fachdienste mit verhaltenstherapeutischen und systemischen Ansätzen, außerdem Logopäden und Heilpädagogen. - Ambulantes Clearing
In einem zeitlich befristeten Rahmen kann unter Einbeziehung aller Beteiligten eine Einschätzung der Probleme und Auftragslage und ein entsprechendes Hilfsangebot erarbeitet werden. - Erlebnispädagogische Individualmaßnahmen
In Einzelfällen können erlebnispädagogische Maßnahmen durch vertiefte Naturerlebnisse und Grenzerfahrungen geeignet sein, eine Entwicklung kurzfristig und nachhaltig zu fördern. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, individuelle und zeitlich begrenzte Maßnahmen im In- und Ausland zu entwickeln und durchzuführen. - besonderes Elterntraining / spezielle Elternarbeit
soweit die Elternarbeit im Einzelfall und zeitlich bedingt den im Rahmen der Grundleistungen abgedeckten Hilfebedarf übersteigt.