LEISTUNGSANGEBOT

1. STATIONÄRE EINRICHTUNG DER JUGENDHILFE ENTSPRECHEND DEN O. G. PARAGRAFEN:

Kinderheim Heidjerhof
Radbrucher Weg 2-4
21444 Vierhöfen
Telefon: 04172 / 80 91
Telefax: 04172 / 81 88
Email: heidjerhof@t-online.de
Homepage: www.kinderheim-heidjerhof.de
Leitung: Jörg Kühnert
Wiebke Brodmann (stellv. Leitung)

2. STANDORT UND EINRICHTUNG DES ANGEBOTES

Die Einrichtung Heidjerhof liegt am Rande der Lüneburger Heide, etwa 25 Autominuten südlich der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Heidjerhof befindet sich inmitten des Dorfes Vierhöfen. Das Außengelände ist etwa 9000 Quadratmeter groß. Auf dem Gelände befinden sich zwei Wohn- und Werkstattgebäude. Die Gebäude sind umgeben von einer Gartenanlage mit altem Baumbestand und großen Rasen und Spielfächen, einer Sandkiste und Turn- und Schaukelgeräten.
Der nahe Wald, Wiesen und Felder sind nur etwa zweihundert Meter vom Einrichtungsgelände enfernt.

Die Einrichtung: Der Heidjerhof besteht seit 1960 und arbeitet in Selbstverwaltung.

Raumangebot

Es gibt 2 Wohngruppen. Jede Wohngruppe bewohnt ein eigenes Haus.
Das Raumangebot bewegt sich im Rahmen von mindestens 25 Quadratmeter Wohnfläche pro BewohnerIn. Die Bewohner leben entsprechend der individuellen Situation in gemütlichen Einzelzimmer und potenziellen Doppelzimmern. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in Einzel- oder Doppelzimmer erfolgt nach Absprache und nach pädagogischen Gesichtspunkten. Die BewohnerInnen werden in die Gestaltung und die Möblierung mit einbezogen.

Jedes der Häuser verfügt über einen großzügigen gemeinsamen Wohnbereich und individuell ausgestaltete Spiel- und Freizeitbereiche, sodass den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nach Rückzug und Gemeinsamkeit Rechnung getragen werden kann.

Zu jeden Wohnhaus gehören Unterbringungsmöglichkeiten für die Nachtbereitschaft.

Auf dem Grundstück befinden sich ein großzügiges Werkstattgebäude für die Holz- und Metallbearbeitung mit einer Fahrradwerkstatt.

Die Einrichtung verfügt über einen Therapiebereich für die künstlerischen Therapien.

Alle Schulformen, Einkaufsgelegenheiten, Freizeitmöglichkeiten und eine vollständige ärztliche Versorgung sind in den naheliegenden Orten und Städten (Salzhausen, Winsen/Luhe, Buchholz und Lüneburg) vorhanden.

3. RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE AUFNAHME NACH SGB VIII

Hilfearten:     stationäre Einrichtung entspr. den § 27 SGB VIII in den Formen §34, §41, in Einzelfällen §35a   SGB VIII und §42 KJHG.

Um den Inklusionsgedanken Rechnung zu tragen, kann in Einzelfällen entsprechend den §§27, 35 und 97 SGB XII; SGB XII §53 ff. vereinbart werden. Es wird in diesem Falle der gleiche Pflegesatz wie oben zugrunde gelegt.

4. PERSONENKREIS/ZIELGRUPPE

Alter / Geschlecht

  • Mädchen und Jungen
  • in der Regel im Alter von 3 bis 18 Jahren
  • mit einem durch das Jugendamt festgestelltem Hilfebedarf.

Das Aufnahmealter kann bei Unterbringung von Geschwistergruppen nach unten verschoben werden.

Geschwistergruppen haben die Möglichkeit, gemeinsam in einer Wohngruppe aufzuwachsen. Sollte aus pädagogischen Gründen eine Geschwisterkette getrennt werden, so können diese in engem Kontakt zueinander auch in unterschiedlichen Wohngruppen leben.

Zielgruppen sind

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach § 34 und § 41 SGB VIII und Kinder und Jugendliche, welche von Unselbständigkeit bedroht sind durch:
  • persönlichen Beeinträchtigungen
  • Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
  • Verwahrlosungs- und Vernachlässigungserfahrungen
  • Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
  • Schulischen Schwierigkeiten, insbesondere
  • Lern- und Leistungsstörungen
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Teilleistungsstörungen
  • Störungen der Leistungsmotivation
  • sozioemotionalen Störungen
  • familiären Problemen
  • "Seelenpflegebedürftigkeit" - im Sinne der Waldorfpädagogik
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach § 35a SGB VIII
  • bei Diagnose einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung
  • wenn individuelle Einschränkungen zu sozialen Beeinträchtigungen geführt haben oder führen können
Kinder und Jugendliche nach § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII
  • wenn ein professioneller und familienähnlicher Rahmen zur Bewältigung einer in aller Regel hoch belastenden Situation kurzfristig angezeigt ist.
  • hierfür ist ggf. eine gesonderte Entgeltvereinbarung notwendig

Ausschlusskriterien

  • schwere körperliche oder geistige Behinderung
  • akute kinder- und jugendpsychiatrische Syndrome
  • akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • erhebliche Fremd- und Eigengefährdung
  • extreme Dissozialität

Einzugsbereich

  • Bundesgebiet
  • Die Kosten für Dienstleistungen im Umkreis von 150 km sind im Pflegesatz enthalten.

5. PLATZZAHL DES ANGEBOTES

Die Einrichtung verfügt über achtzehn Plätze. Diese sind in zwei pädagogisch betreuten koeduktativen Wohngruppen mit zehn bzw. acht Plätzen aufgeteilt.

6. ALLGEMEINE MIT DER LEISTUNG VERBUNDENE ZIELE

6.1. Leitziele gemäß SGB VIII

Die Einrichtung verfügt über langjährige Erfahrungen und gewachsene Strukturen im Bereich stationärer und ambulanter Hilfen zur Erziehung. Grundlage der pädagogischen Arbeit des Trägers sind die allgemeinen sozial-pädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Theorieansätze, die durch die Waldorfpädagogik und ihre Entwicklungspsychologie ergänzt und fundiert sind.

Die Grundlage der Waldorfpädagogik ist das Bild vom Menschen als einem sich dynamisch entwickelnden Wesen. Diese Pädagogik soll in jeden Kind, Jugendlichen und jungen Volljährigen die Überzeugung stärken, dass jeder Mensch einzigartig ist, über sich selbst hinauswachsen kann und mit seinen Eigenschaften das Gemeinwesen bereichert.

6.2. Leitziele bezogen auf die Zielgruppe

Die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen auf der Suche nach dem individuellen Lebensweg bedingt bei den betreuenden Fachkräften eine engagierte und kreative Grundhaltung, um in angemessener Weise bei sich verändernder individueller Bedarfslage auf adäquate methodische  und/oder therapeutische Ansätze und Mittel zurückzugreifen und individuelle Ideen zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist eine hochreflektierte Arbeitsweise und Bereitschaft kontinuierlich sich und die eigene Wahrnehmungsfähigkeit weiterzuentwickeln und umzusetzen, sowie eine intensive Abstimmung zwischen den Pädagogen/innen.

Der Heidjerhof will Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen einen pädagogisch gestalteten, professionell strukturierten und verlässlichen Lebensort bieten, der allgemein günstige Lebens- und Entwicklungsbedingungen schafft. Er wird ihnen dadurch Grundlage zur Bearbeitung und Bewältigung ihrer individuellen und sozialen Problematiken.
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen sollen im Heidjerhof die Möglichkeit erhalten zwischenmenschliche Beziehungsfähigkeit zu erleben, zu erüben und weiter entwickeln zu können. Die Beziehungsangebote sind auf die altersentsprechenden Bedürfnisse und spezifische Lebenssituation der einzelnen Kinder und Jugendlichen abgestimmt und können von ihnen aktiv mitgestaltet werden. Die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten, mit den Behörden sowie die Elternarbeit sind integrativer Bestandteil der pädagogischen Arbeit.
Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist die Rückführung in das familiäre Herkunftssystem oder der Übergang in eine selbstverantwortete Lebensgestaltung  bzw. die Überleitung  in eine andere Form der Betreuung.
Im Zusammenhang mit den Wohngruppen wird eine flexible zusätzliche Betreuung bzw. Nachbetreuung und spezielle Elternarbeit auf der Basis von Fachleistungsstunden angeboten.
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind erhalten Hilfen, die einer drohenden Behinderung vorbeugen, deren Folgen mildern oder beseitigen und die Integration und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen sollen.
Bei Inobhutnahmen gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII stellt die Einrichtung schnell und unbürokratisch die notwendigen Hilfen sicher und kann i. d. R. auch kurzfristig einen stationären Belegplatz zur Verfügung stellen.

7. FACHLICHE AUSRICHTUNG DER LEISTUNG & ANGEWANDTE METHODIK

Das Angebotskonzept greift auf die in der Sozialarbeit etablierten Basismethoden zurück. Diese Methoden werden unter der waldorfpädagogischen Gesichtspunkten ergänzt und erweitert.

7.1. Beschreibung der fachlichen Ausrichtung

Die Begegnung mit dem Kind oder Jugendlichen ist zum einen eine Begegnung mit einer bestimmten Altersstufe, zum anderen die Begegnung mit einer bestimmten sozialen Umgebung und die Begegnung mit einer ganz bestimmten Zeitsituation mit ihren zivilisatorischen Erscheinungen.

Alle diese Begegnungen dienen dem Ziel, dem Individuum so gerecht zu werden, dass es sich in diesem Alter, in diesem sozialen Umfeld und in dieser Zeit selbstständig zur Erscheinung bringen kann.

Daher muss von den betreuenden Fachkräften erwartet werden, dass sie zu all diesen Gegebenheiten selber eine innerlich lebendige Beziehung herstellen, das heißt, sich bemühen, wache Zeitgenossen zu sein, die in der Welt mit viel Verständnis stehen, die einen Sinn für Sozialprozesse haben und einen liebe- und verständnisvollen Blick für die unterschiedlichen altersspezifischen Entwicklungsbedingungen, vor allem aber Respekt vor der Unantastbarkeit der Würde des Individuum und dem individuellen Entwicklungsweg, auch bei schwersten Schicksalsbedingungen, der vor jedem Kind und jedem Jugendlichen liegt. Dies verlangt von den betreuenden Fachkräften eine kreative Grundhaltung, eine hoch reflektierte Arbeitsweise und die Bereitschaft, in ständiger Übung die eigene Beobachtungsgabe weiterzuentwickeln. All dies ist nur möglich, wenn sich die Erziehenden fortwährend selber erziehen.

Die daraus entstehenden Befähigungen, nach langjähriger Umsetzung dieses Anspruches, geben dem Heidjerhof seine besondere Qualität und Stärke im Umgang und der Förderung für Kinder mit besonders schweren Beeinträchtigungen und Schicksalsbürden.e

7.2. Benennung der in der Hauptsache angewandten Methoden

Die pädagogischen Maßnahmen sollen generell
  • Vertrauen und Akzeptanz stärken
  • gleichzeitig aber auch eine kritische und fachlich geprägte Distanz gewährleisten.
Methodische Eltern- und Familienarbeit soll
  • bestehende Bindungen emotional stabilisieren
  • Ressourcen des Elternhauses aktivieren, fördern und stärken
  • die Akzeptanz und Unterstützung der Maßnahme fördern
  • die Partizipation ermöglichen
  • Hilfestellung in Erziehungsfragen geben
  • Elternverantwortung stärken
  • eine Rückführung in die Familie ermöglichen
Soziale Gruppenarbeit (Lernen in und mit der Gruppe) soll
  • die Wahrnehmung und das Gefühl der Mitverantwortung für die gemeinsame Lebenswelt ermöglichen und fördern
  • Konfliktmoderation / Mediation sicherstellen und dadurch
  • soziale Fähigkeiten, wie Beziehungs- und Konfliktfähigkeit, erüben
Haltgebende Strukturen durch
  • feste Bezugspersonen
  • klare Regeln
  • gestaltete Tages-, Wochen- und Jahresrhythmen sollen
  • Beziehungsfähigkeit und Beziehungskonstanz erreichen
  • altersbedingte Frei- und Entscheidungsräume ermöglichen
  • die Handlungssicherheit und emotionale Stabilisierung fördern.
  • Alltagsstrukturen und freie Entfaltungsmöglichkeiten in ein ausgewogenes Verhältnis bringen
  • und dadurch die Partizipation an allen Lebens- und Hilfeprozessen ermöglichen und sicherstellen.
Aus der Gemeinschaft herauswachsenden ältere
Jugendliche und junge Volljährige sollen
  • in einer gesonderten Wohnsituation die Verselbständigung erproben
  • auf die Beendigung der Maßnahme und den Beginn von Anschlussmaßnahmen oder im eigenen Wohnraum vorbereitet werden.

8. GRUNDLEISTUNGEN

8.1. Gruppenbezogene Leistungen

8.1.1. Aufnahmeverfahren

Kontaktaufnahme

Das Aufnahmeverfahren wird durch eine Anfrage des fallzuständigen Jugendamtes eingeleitet. Dieses übermittelt nach Klärung der Platzkapazität vorab möglichst vollständig die vorliegenden Berichte über

  • Vorgeschichte und aktuelle (Familien-) Situation
  • aktuelle Unterbringungssituation
  • anzunehmende Schwierigkeiten und Problemlagen
  • medikamentöse Versorgung
  • Schul- und Ausbildungssituation
  • Vorliegen der Voraussetzungen für den Erhalt von Hilfe (z.B. Antrag auf Hilfe)

Bei der Anfrage werden die Ansprechpartner der Einrichtung benannt, die eine reibungslose Kommunikation und fachgerechte Bearbeitung der Anfrage gewährleisten.

Besuch/Probewohnen

Führt die Auswertung der Berichte zu einer positiven Einschätzung über eine mögliche Betreuung in der Einrichtung, wird ein Besuchstermin in der Einrichtung vereinbart, der die gegenseitige Wahrnehmung ermöglichen soll.

Wird auf der Grundlage dieser Wahrnehmung eine Unterbringung weiterhin befürwortet, soll ein Probewohnen des Kinder oder Jugendlichen mit mindestens einer Übernachtung vereinbart und durchgeführt werden.

Entscheidung über die Aufnahme

Die vorläufige Eingangsdiagnostik auf der Grundlage der persönlichen Wahrnehmung und der Berichtslage durch die sozialpädagogischen Fachkräfte der Einrichtung führen zu einer Entscheidung der Einrichtung über eine mögliche Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen im Rahmen der pädagogischen Gesamtkonferenz. Diese wird dem Jugendamt unverzüglich mitgeteilt.

Gemeinsame Bedarfsanalyse

Im Vorfeld einer Maßnahme sind verbindliche Absprachen aller Beteiligten (Herkunftssystem Einrichtung, Jugendamt, gegebenenfalls das Familiengericht) unbedingt notwendig.

Die Auftragsklärung sollte vor stationärer Aufnahme des Kindes/des Jugendlichen erfolgen. Eine detaillierte und einvernehmliche Verständigung über den Inhalt und den genauen Umfang des Bedarfes zwischen den Beteiligten der Hilfeplanung schafft eine klare Ausgangsbasis. Die konkreten Praxisziele der Maßnahme und deren vorläufige Dauer werden gemeinsam und zielorientiert festgelegt. Dabei findet eine Orientierung an vorhanden Stärken und Ressourcen der Kinder oder Jugendlichen und des Herkunftssystems statt. Es sind auch die Grenzen der Betreuung zu benennen.

Bei unklarer Ausgangslage kann die Einrichtung den Auftrag der Klärung des zukünftigen individuellen Hilfebedarfes eines Kindes oder Jugendlichen übernehmen. Dazu wird eine Eingangsdiagnostik durchgeführt und entsprechende Stellungnahmen erarbeitet.

Aufnahme bei Inobhutnahme

Die Einrichtung hält keine Plätze gemäß § 42 KJHG vor.

Eine Inobhutnahme kann in Einzelfällen vereinbart werden, um eine vollstationäre Aufnahme im o.g. Sinne zu ermöglichen. Dann stellt die Einrichtung schnell und unbürokratisch die notwendigen Hilfen sicher.

Da die Aufnahme kurzfristig erfolgen soll und in der Regel der weitere Hilfeverlauf zunächst unklar ist, erfolgt die Aufnahme nach einfacher telefonischer Abklärung mit der Einrichtungsleitung. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt kurzfristig nach verantwortlicher Einbeziehung der betreffenden sozialpädagogischen Fachkräfte durch die Einrichtungsleitung.

Bei der Anfrage werden die Ansprechpartner der Einrichtung benannt, die eine schnelle Kommunikation und fachgerechte Bearbeitung der Anfrage gewährleisten.

Inobhutnahmen in die Wohngruppen eignen sich insbesondere für Kinder und Jugendliche, bei denen aufgrund ihrer Biographie ein familienähnlicher Rahmen zur Bewältigung dieser, in aller Regel hoch belastenden Situation, angezeigt ist.

Am Beginn des Aufenthalts

Die Ankunft

Der Gestaltung der ersten Tage sowie die Ankunft in der Einrichtung werden von der Gruppenleitung und den sozialpädagogischen Fachkräften mit dem Kind oder Jugendlichen, den Eltern und dem Jugendamt vor besprochen und vorbereitet. Eine entsprechende Vorbereitung und Einstimmung findet auch mit den BewohnerInnen der Wohngruppe statt.

Erste Begegnungen

In einem Heim zu leben, bedeutet für die Kinder und Jugendlichen das Zusammenleben mit anderen und das Erleben von sozialer Anpassung an eine Gruppe. Diese Eingewöhnungsphase wird von den sozialpädagogischen Fachkräften intensiv und mit besonderer Sensibilität begleitet. Die Kinder und Jugendlichen erhalten in der ersten Zeit besondere Aufmerksamkeit und Angebote.

Kontakte zu Menschen, die wichtig sind

Der Kontinuitätssicherung in der Biografie der Kinder und Jugendlichen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für bestehende Beziehungen zu Personen und Lebensorten - sofern dies dem Hilfeziel dient - und in Bezug auf die Beziehung zu den sozialpädagogischen Fachkräften.

Regelmäßige Eltern-Kind-Kontakte sind wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzeptes.

Für eine Eingewöhnungsphase ist es dagegen wichtig, sich zunächst auf die Angebote vor Ort einzulassen. Daher werden unter Einbeziehung der leiblichen Eltern und der Kinder und Jugendlichen am Beginn des Aufenthaltes die persönlichen und telefonischen Kontakte des Kindes und Jugendlichen in das Herkunftssystem für eine bestimmte Zeit (in der Regel acht Wochen) eingeschränkt. Briefliche Kontakte sollen weiterhin möglich sein.

Die Eltern erhalten das Angebot zu regelmäßigen Gesprächen mit dem sozialpädagogischen Fachkräften und werden über das Befinden ihres Kindes regelmäßig und unverzüglich informiert.

8.1.2. Hilfe- und Erziehungsplanung

Für die Hilfeplangespräche nach § 36 SGB VIII erstellt die Einrichtung einen Bericht über die Entwicklung des Kin­des/Jugendlichen im Berichtszeitraum (regelhaft alle sechs Monate), bzw. kurzfristig zu expliziten Fragestellungen und aktuellen Anlässen.

Dabei werden die bisherige Entwicklung und der besondere Bedarf des Kindes oder Jugendlichen aus Sicht der Einrichtung beschrieben, mögliche pädagogische Handlungsansätze dargestellt und zielorientiert konkrete "Praxisziele" benannt. Zu speziellen Fragestellungen (Schule, Therapie) werden die bestehenden Aussagen herangezogen oder eine zusätzliche Diagnostik herbeigeführt. Die geäußerten Bedürfnisse, Wünsche und Beschwerden der Kinder und Jugendlichen werden benannt. Liegen diese in Schriftform vor, so werden diese als Anhang dem Bericht beigefügt.

Zum Hilfeplangespräch werden in Koordination durch das zuständigen Jugendamt alle Beteiligten eingeladen; das betreffende Kind oder der Jugendliche wird nach Möglichkeit einbezogen. Zu bestimmten Fragestellungen (z.B. Schule) werden die weiteren Beteiligten (z.B. Klassen- oder FachlehrerInnen) hinzugezogen.

In Zusammenarbeit mit den fallzuständigen Trägern der Jugendhilfe und den Eltern oder Personensorgeberechtigten sollen Hilfeplanziele operationalisiert und konkretisiert werden, um so die erreichten Effekte bestimmen zu können.

8.1.3. Alltagsgestaltung (Regel-Tagesablauf)

In den Schul- bzw. Ausbildungszeiten stehen die Kinder und Jugendlichen zu unterschiedlichen Uhrzeiten auf, sodass sie ihren Alltag in Ruhe beginnen können und rechtzeitig die Einrichtung verlassen. In dieser Zeit beginnt der Tag mit Wecken, Waschen, Anziehen, Frühstück und Abfahrtvorbereitung, bei welchen die Jüngeren unterstützt, die Älteren im Zuge immer größerer Eigenverantwortung nur noch begleitet werden.
Nach der Rückkehr aus der Schule sollen die Kinder und Jugendlichen, soweit sie in der Schule nicht gegessen haben, eine warme Mahlzeit zu sich nehmen und nach einer Erholungsphase ihre schulischen und häuslichen Aufgaben vollbringen und Freizeitgestaltung üben. Auch hierbei erhalten sie die altersentsprechenden und persönlich notwendigen Unterstützungen.
Nach dem gemeinsamen Abendbrot ist Raum für individuelle Freizeitgestaltung und/oder Bewältigung der restlichen Aufgaben.

Wochenenden / Ferien

An jedem 2. Wochenende und in einem Teil der Ferien besteht, nach Absprache mit allen Beteiligten, die Möglichkeit zu Kontakten mit dem Herkunftssystem. Ansonsten dienen diese Zeiten einerseits dem gemeinschaftlichen Erleben und Tun innerhalb der Gruppen, durch Unternehmungen (siehe Feriengestaltung), wie auch persönlichen Notwendigkeiten und Bedürfnissen.

8.1.4. Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

Die Einrichtung bietet den aufgenommenen Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum in belasteter Aufnahmesituation. Nach gegenseitigem Kennenlernen und Anamnese steht die Förderung der motorischen und sprachlichen Möglichkeiten unter waldorfpädagogischen Gesichtspunkten im Vordergrund.

Die Stärkung und Fortführung im Erlernen von Kulturtechniken und lebenspraktischen Fähigkeiten wird vorrangig im Gruppengeschehen und im schulischen Zusammenhang durch Einbeziehen und Aufgaben vollzogen und vermittelt. Die Stärkung der Persönlichkeit sowie der Beziehungsfähigkeit durch Wahrnehmung und Wertschätzung des Gegenübers dient der Entwicklung der Sozialkompetenzen, dem Gemeinschaftssinn und der Konfliktfähigkeit.

Wohlfühlen - Lebensstil (Unterbringung, Interessen, Hobbys)

Die Einrichtung und ihr Umfeld soll als eigener Lebensraum auf Zeit begriffen und gestaltet werden. Der eigene Lebensstil soll gefunden und gestärkt werden.

Ziele dabei sind insbesondere:

  • Aufbau eines gleichaltrigen Freundeskreises
  • Interesse an Sozialkontakten
  • sozial verträgliche, konstruktive Durchsetzungsfähigkeit
  • Selbständigkeit im Alltag
  • Entwicklung und Verfolgung eigener Hobbys
  • Fertigkeiten im musikalischen Bereich
  • Fertigkeiten im bildnerisch gestaltenden Bereich
  • Fertigkeiten im Bereich Werken und Basteln
  • Fertigkeiten im sportlichen Bereich
  • Stärkund von Frustrationstoleranz
  • Humorfähikeit zu entwickeln
  • Selbstsicherheit
  • eine belastbare Körperkonstitution

8.1.5. Gesundheitliche Vorsorge / medizinische Betreuung

Eingangsdiagnostik

Für einen großen Teil der Kinder und Jugendlichen liegen bei der Aufnahme eine oder mehrere Diagnosen vor, die je nach Vorintervention von verschiedenen Fachleuten (Psychiater, Ärzte, Psychologen, Therapeuten) gestellt wurden. Sind diese Eingangsdiagnosen nicht eindeutig einzuordnen oder nicht ausreichend differenziert, kann durch die Einrichtung eine gründliche medizinische ergänzende Eingangsdiagnose durchgeführt werden. (ggf. Sonderleistung 8.5. bzw. individuelle Sonderleistung)

Die zusätzliche Diagnostik innerhalb der Wohngruppe bietet den Vorteil durchgängiger Beobachtungen. Die Problematik des Kindes und sein Verhalten im sozialen Kontext werden schnell sichtbar. Ressourcen und Defizite der Herkunftsfamilie können erkannt und für die Entscheidungsfindung genutzt werden. Am Diagnoseverfahren wirken die sozialpädagogischen Fachkräfte der Einrichtung sowie die mit der Einrichtung zusammenarbeitenden Fachärzte und Therapeuten mit.

Gesundheitliche Betreuung

Die gesundheitliche Versorgung der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen wird im Rahmen der Grundversorgung durch örtliche Kinderärzte, verschiedene andere Fachärzte sowie den Krankenhäusern in der näheren Umgebung gewährleistet.

Die Durchführung ärztlich verordneter Therapien und der Krankenpflege findet, soweit dies erforderlich und möglich ist, in der Einrichtung statt. Die Einrichtung verfügt über eine im Rahmen der Qualitätsentwicklung erarbeitete Richtlinie und eine spezielle Dokumentation bei der Durchführung von ärztlich verordneten Therapien.

Therapeutische Leistungen

Künstlerische Tätigkeiten wie Malen, Singen, Modellieren und Holzarbeiten sind Bestandteile des Gruppenalltags und sollen vielfältige Formen sinnlicher und ganzheitlicher Wahrnehmungen ermöglichen und die individuelle Entwicklung fördern. Zudem bietet die Einrichtung intern Heileurythmie durch eine Fachkraft an. Bei dieser von Rudolf Steiner begründeten Heil-Kunst handelt es sich um eine Bewegungstherapie, die mit und an dem Patienten arbeitet, indem sie einzelne oder Gruppen von sogenannten Lautgebärden anleitet und ausüben lässt. So spricht sie z. B. mit jeder dieser vokalischen oder konsonantischen Lautgebärde ein bestimmtes Organ oder eine spezifische Funktion innerhalb des gesamten Menschen an und aktiviert durch differenziert abgestimmte Bewegungsabläufe die im Einzelfall zu Harmonisierung oder Regulierung erforderlichen Selbstheilungskräfte. Aufgrund ihrer spezifischen Wirkungen auf den gesamten Organismus bei physiologisichen und psychosomatischen Auffälligkeiten wird sie als Heilmethode verstanden und in Zusammenhang mit dem Heimarzt und in Absprache mit den Eltern als Therapie durchgeführt.

Der Heidjerhof arbeitet bei Bedarf intensiv mit Fachärzten, Therapeuten und mit der sowohl stationären als auch der ambulanten Psychiatrischen Klinik Lüneburg sowie der Asklepios Klinik in Harburg, örtlichen Reittherapeuten zusammen. Die Kosten der Therapien sind nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung. (siehe unter Punkt individuelle Sonderleistung)

8.1.6. Unterstützung bei Bildung, Schule und Ausbildung

Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen

Die Einrichtung arbeitet eng mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in der näheren Umgebung zusammen. Hierfür stehen alle Schulformen des öffentlichen Angebotes, Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen zur Verfügung. Der Inklusionsgedanke findet bei der Wahl der Schule volle Berücksichtigung.

Eine Entscheidung über die beabsichtigte Beschulung wird im Rahmen des ersten Hilfeplangespräches getroffen, wobei eine waldorfpädagogische Beschulung angestrebt wird.

Schulische Betreuung in der Einrichtung

Der Umfang der schulischen Betreuung (z. B. Hausaufgabenhilfe) als Grundleistung soll in der Schulzeit regelhaft eine Stunde täglich nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende schulische Intensivbetreuung oder extreme Förderung kann als individuelle Sonderleistung im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart werden.

Bei zusätzlicher, schulischer Förderung werden gezielt hilfreiche Arbeitstechniken zur Hausaufgabenbewältigung entwickelt, die Belastbarkeit, Konzentration und Ausdauer gesteigert und Leistungsdefizite aufgefangen und aufgearbeitet. In Krisensituationen wird in enger Zusammenarbeit mit Schule und Elternhaus und Kind Unterstützung geleistet. Ein intensiver Austausch mit den Lehrkräften ist Grundlage der Betreuung. Bei Schulbegleitung liegt eine individuelle Sonderleistung vor.

8.1.7. Art und Umfang der Familien- und Elternarbeit

Grundlagen

Auch nach dem Wechsel des Lebensraumes der Kinder und Jugendlichen bleiben die leiblichen Eltern Teil ihres Lebens. Eltern-Kind Beziehungen haben eine herausragende Bedeutung für die zukünftige Entwicklung und Lebensgestaltung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte auf der Wohngruppe sollen die leiblichen Eltern nicht ersetzen, sie haben aber ebenso wie diese eine normative und sozial-emotionale Funktion.

Unsere Familien- und Elternarbeit ist kindzentriert. Ziel ist es, die Eltern in die Lage zu versetzen, eine Hilfemaßnahme mit zu tragen, Loyalitätskonflikte abzumildern und gegebenenfalls mit den Kindern und Jugendlichen die Rückkehr in die Familie zu fördern bzw. vorzubereiten.

Die Besuche können phasenweise in oder im Umfeld der Einrichtung stattfinden. Eltern-Kind-Kontakte sollen regelhaft alle zwei Wochen an den Wochenenden (Besuchswochenenden) und in den Schulferien nach Absprache stattfinden.

Da auch in der Einrichtung in den Schulferien Aktivitäten mit den Kinder und Jugendlichen stattfindet, sind die Besuchstermine ge­meinsam zu erarbeiten.

Grundsätze

Die Familien- und Elternarbeit orientiert sich dabei an den Stärken und Ressourcen des Herkunftssystems (Ressourcenorientierung).

Die Eltern werden in der Zusammenarbeit so weit wie möglich in die Hilfeplanungsprozesse und die darin stattfindenden Entscheidungen und Überlegungen für ihre Kinder verantwortlich eingebunden, in den Gruppenalltag und in die Lebensbereiche der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen angemessen einbezogen und wenn nötig in diesen Prozessen fachlich begleitet (Partizipation).

Maßnahmen
  • regelmäßige Eltern-Kind-Kontakte
  • regelmäßigen persönlichen und telefonischen Austausch über die
    Entwicklung des Kindes / Jugendlichen
  • ggf. Begleitung bei Besuchen in der Familie
  • gemeinsame kindorientierte Aktivitäten
  • Hilfestellungen in Erziehungsfragen
  • Hilfe bei der Klärung und Änderung von Familienstrukturen
  • Unterstützung von Kontakten des sozialen Netzwerkes (Verwandte/Freunde)
  • Beschwerdemanagement für Eltern
Ziele
  • Stärkung der Elternverantwortung
  • Förderung der Kindorientierung im Erziehungsverhalten
  • Zuverlässigkeit der primären Bezugspersonen im Herkunftssystem
  • Positive Modelle und Vorbilder im Herkunftssystem
  • Selbständigkeit und Eigenverantwortung
Umfang als Grundleistung

Der Umfang der Elternarbeit als Grundleistung soll regelhaft drei Stunden im Monat nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende Elternarbeit kann als individuelle Sonderleistung vereinbart werden.

8.1.8. Beteiligung am gemeinsamen Leben (Partizipation) + Beschwerdemanagement

Die Partizipation der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und ihrer Eltern bzw. Personensorgeberechtigten bei der Hilfe werden im Sinne der Qualitätsentwicklung und Sicherung ermöglicht und gefördert. Die entsprechenden Partizipationsnormen des SGB VIII (z.B. §8 Beteiligung, §36 Hilfeplan) werden geleistet.

Die Einrichtung Heidjerhof steht in einem laufenden Prozess zur Umsetzung der Partizipation ihrer Bewohner:

a) Die pädagogische Gesamtkonferenz gegleitet und evaluiert die Umsetzung der Partizipation in der Einrichtung, die Leitung verantwortet diese und sorgt für die Weiterbildung der Mitarbeiter.

b) Die Kinder und Jugendlichen werden vor oder bei der Aufnahme der Maßnahme über ihre Rechte und wie sie diese wahrnehmen können informiert. Ihnen werden der Ablauf sowie die Wege beim Einbringen von Wünschen und Beschwerden, Ansprechpartner und Informationsmöglichkeiten entwicklungsgemäß aufgezeigt. Dieses gilt für mündliche und schriftliche Formen sowie intern als auch extern.

  • Beteiligung an der Hilfe- und Erziehungsplanung
  • Beteiligung bei der Gestaltung des Lebensumfeldes innerhalb der Gruppe und in der Einrichtung
  • gemeinsame Erarbeitung von Regelungen zur Konfliktlösung unter den Kindern und Jugendlichen und zwischen Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen
  • Erarbeitung bei der inhaltlichen Gestaltung des Zusammenseins
  • über die Mitarbeiter hinaus, steht den Kindern und Jugendlichen die Vertrauensstelle der Einrichtung zur Verfügung um Nöte, Sorgen, Wünsche zu thematisieren und die Früchte hieraus in den Alltag einfließen zu lassen
  • Informationen über Mitbestimmung und Beschwerdemöglichkeiten liegen in den Wohngruppen aus
c) Die Abläufe sind verschriftlich in den Gruppen und im Büro zugänglich. Diese beschreiben Abläufe und Wege bei
  1. mündlichen Beschwerden, Anregungen oder Wünsche an die Betreuer, die Vertrauensstelle (siehe unter 8.1.9.)oder Mitarbeiter des Jugendamtes
  2. schriftliche Beschwerden, Anregungen oder Wünsche an die Teamsitzung, "Pädagogische Konferenz", Vertrauensstelle, Leitung der Einrichtung, Mitarbeiter der Jugendämter oder Vormünder, der Polizei ... usw.

d) Mitgestaltung wird den Jugendlichen ermöglicht durch:

  • regelmäßig einmal wöchentliche Sitzung der Jugendlichen
  • Wahl eines Gesprächsführers und eines Protokollanten
  • Themensammlung (z.B. Veränderung der Hausordnung, der Mediennutzung ... etc.)
  • Besprechung mit Beschlüssen (protokolliert)
  • verschriftlichte Weiterleitung an die Teamsitzung zur gemeinsamen Weiterbearbeitung mit den Jugendlichen
  • Rückmeldung an den Jugendlichen und Umsetzung

e) auftretende Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten können in den Strukturen der Einrichtung, den Mitarbeitern sowie den individuellen und entwicklungsbedingten Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen begründet sein. Sollte eine interne reflektierende Erörterung nicht zu Verbesserungen führen so wird externe Hilfe hinzugezogen.

f) neue Mitarbeiter werden in das Konzept von Beginn an mit einbezogen

g) Entscheidungen und Beschlüsse werden ebenso wie Vorkommnisse protokolliert bzw. dokumentiert und fortgeschrieben. In nicht alltägliche Fragen werden die Personensorgeberechtigten und zuständigen Sachbearbeiter mit einbezogen (siehe hierzu auch 8.1.1. sowie unter 8.1.9. der Passus Vertrauensstelle)

8.1.9. Umgang mit Krisen / Umsetzung Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII

Krisenintervention

Die Mitarbeiter haben im Rahmen der Qualitätsentwicklung ein Konzept zur Bewältigung auftretender Krisensituationen erarbeitet. Dieses soll die Nachhaltigkeit und Konstanz der pädagogischen Arbeit auch in besonderen Situationen sichern. Die Einrichtungsleitung stellt mittels einer ständigen telefonischen Erreichbarkeit sicher, dass im Krisenfall die sozialen Fachkräfte vor Ort schnell und wirkungsvoll unterstützt werden. Jugendamt und Herkunftssystem werden über alle aktuellen Entwicklungen informiert.

Als Handlungsleitlinie dient den Mitarbeitern, die allen zugängliche "Krisenmappe", welche aus der Praxis auf Grundlage unseres Qualitätsentwicklungsverfahrens gemeinsam erarbeitet wurde und laufend evaluiert wird.

Vertrauensstelle

Ziel der Vertrauensstelle ist es eine Kultur im bewussten und menschenwürdigen Umgang mit Macht und Gewalt zu entwickeln.

Zur Gewaltprävention, Intervention und Nachsorge dient in der Einrichtung eine in Zusammenarbeit mit dem "Verband anthroposophischer Einrichtungen" erarbeitete "Vertrauensstelle", welche durch eine "Intervisionsgruppe" mit anderen Einrichtungen vernetzt ist und Kontakt zur "Fachstelle" des o. g. Verbandes hält.

Ihre vorbeugenden und sontigen Aufgaben sind:

  • informieren, sensibilisieren und weiterleiten zum Thema Gewalt-Prävention innerhalb der Einrichtung und im näheren Umfeld
  • Beratung, Stärkung und Schutz der Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen
  • Prozessbegleitung bei Nöten und Krisen der Bewohner (siehe auch 8.1.8.)

Ihre Vorgehensweise:

  • Präsenz
  • Präventionsarbeit
  • die Meldung zu einem Vorfall entgegen nehmen, bearbeiten und dokumentieren
  • Gespräche bzw. Gesprächsführung mit allen am Vorfall Beteiligten führen
  • Zusammenarbeit mit den Leitungsverantwortlichen, Eltern, gesetzlichen Betreuer/innen, Therapeuten/innen, Opferhilfe und Beratungsstellen und
  • ggf. Weiterleitung und Zusammenarbeit mit der Fachstelle des Verbandes und evtl. den zuständigen Behörden und der Heimaufsicht.

Schutz von Sozialdaten

Die Ausführungen zum Schutz von Sozialdaten erfolgen vorbehaltlich weitergehender Vereinbarungen der Vertragsparteien zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 2 SGB VIII.

In den Einrichtungen des Trägers werden Sozialdaten nur erhoben, soweit ihre Kenntnis zur jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Sie werden grundsätzlich bei der betroffenen Person unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Erhebung, den Erhebungszweck und den Zweck der Verarbeitung oder Nutzung erhoben, soweit diese nicht offenkundig sind (§ 62 Abs. 1 und 2 SGB VIII).

Sozialdaten werden in Akten oder auf sonstigen Datenträgern nur gespeichert, soweit ihre Kenntnis zur jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Sie werden nur zusammengeführt, wenn und solange dies wegen eines unmittelbaren Sachzusammenhangs erforderlich ist (§ 63 SGB VIII).

Sozialdaten werden innerhalb der Einrichtung oder an Dritte nur zu dem Zweck weitergegeben oder genutzt, zu dem sie erhoben worden sind (§ 64 Abs. 1 SGB VIII). Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe nur, wenn sie durch das Sozialgesetzbuch oder andere Rechtsvorschriften erlaubt ist oder mit - regelmäßig schriftlicher - Einwilligung der betroffenen Person (§ 67 b Abs. 1 und 2 SGB X).

Sozialdaten, die einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Trägers zum Zweck persönlicher oder erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, werden nur weitergegeben

  1. mit Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat
  2. dem Vormundschafts- oder Familiengericht zur Erfüllung der Aufgaben nach §8a Abs. 3, wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen ohne diese Mitteilung eine für die Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht ermöglicht werden könnte
  3. dem Mitarbeiter des Jugendamtes, der auf Grund eines Wechsels der Fallzuständigkeit im Jugendamt oder eines Wechsels der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung oder Erbringung der Leistung verantwortlich ist, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben sind und die Daten für eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos notwendig sind,
  4. an die Fachkräfte, die zum Zwecke der Abschätzung einer Kinderwohlgefährdung nach §8a SGB VIII hinzugezogen werden
  5. anderenfalls nur dann weitergegeben, wenn die Weitergabe nicht der Strafandrohung nach § 203 StGB unterfällt, also etwa bei Vorliegen einer Anzeigepflicht nach § 138 StGB

(§ 65 SGB VIII).

Der Träger stellt sicher, dass in den Einrichtungen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die zum Schutz der Sozialdaten erforderlich sind. Dazu gehören auch die räumliche Gestaltung und Ausstattung sowie die Unterrichtung der Einrichtungen und Beschäftigten einschließlich des Erteilens geeigneter Anweisungen. Ausgenommen sind Maßnahmen, deren Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck steht (§ 78a SGB X).

Bei automatisierter Datenverarbeitung:

Es werden die in der Anlage zu § 78a SGB X genannten technischen Schutzmaßnahmen getroffen, soweit der damit verbundene Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck steht.

Der Umgang mit unrichtigen oder mit solchen Sozialdaten, deren Richtigkeit der Betroffene bestritten hat, die Löschung und Sperrung von Sozialdaten und der Umgang mit gesperrten Sozialdaten richten sich nach der Vorschrift des § 84 SGB X.

Soweit spezielle, für die jeweiligen Träger geltende Datenschutzbestimmungen einen weiter gehenden Schutz der Sozialdaten vorsehen, bleiben sie unberührt.

Schutzauftrag der Fachkräfte

Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass die Fachkräfte in der Einrichtung den Schutzauftrag nach § 8 a Abs. 1 SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.

Insbesondere haben die Fachkräfte die Verpflichtung, bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, wenn sie diese für erforderlich halten. Sie haben das Jugendamt zu informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen oder das Jugendamt für die Vermittlung der Hilfen zuständig ist, um die Gefährdung abzuwenden.

Bestandteil dieser Zusatzvereinbarung ist sowohl die Generalvereinbarung der Arbeitsgruppe Beirat zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII (Empfehlungen des Beirates zum Rahmenvertrag vom 15.11.2006) sowie die ergänzenden Leitfäden zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (Landkreis Harburg) als die dazu entwickelten Arbeitsbögen.

Sicherstellung der persönlichen Eignung der beschäftigen Personen

Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass er keine Personen nach § 72 a Satz 1 SGB VIII beschäftigt, indem er sich zu Beginn der Beschäftigung und danach regelmäßig (alle 2 Jahre) ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 bzw. 30a BZRG vorlegen lässt. Dabei handelt es sich um Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 e, 225, 232 bis 232a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.

Von Seiten des Einrichtungsträgers erfolgt eine Aufnahme in den Arbeitsvertrag beziehungsweise eine Nebenabrede nach § 8 a und 72 a SGB VIII. Zudem erfolgt gegebenenfalls eine schriftliche Belehrung, dass Mitarbeiter/-innen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder Verurteilung auf der Grundlage nach § 72 a SGB VIII genannten Strafbestände dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen haben.

8.1.10. Weitere pädagogische Inhalte

Feriengestaltung

In den Schulferien bietet der Träger regelmässig Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche im In- und Ausland an. Die Angebote umfassen in der Regel etwa ein Drittel bis die Hälfte der Ferienzeit und finden in der Regel am Anfang der Ferien statt. Die Maßnahmen werden individuell auf die entsprechenden Bedürfnisse zugeschnitten.

Der Träger verfügt über große Erfahrung in der Durchführung erlebnispädagogischer Ferienmaßnahmen und ist dementsprechend ausgestattet. Besonderer Personalbedarf wird durch Hinzuziehung externer erfahrener Kräfte abgesichert. Die Maßnahmen sollen vertiefte Naturerlebnisse und Grenzerfahrungen ermöglichen und so die individuelle Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen fördern. Sie sollen Kinder und Jugendliche an diese Erlebnisse heranführen und bauen in der Anforderung an die TeilnehmerInnen aufeinander auf.

Für ältere Jugendliche und junge Volljährige besteht die Möglichkeit, diese Zeit individuell zu planen und zu gestalten.

Die restliche Ferienzeit dient auch den Kontakten i.d.R. Herkunftssystem bzw. wird in der Einrichtung durch Aktivitäten in der Umgebung ausgefüllt.

8.1.11. Beendigung der Maßnahme / Weiter nach dem Heim

Die auf Grundlage der Jugendhilfe aufgenommenen Bewohner verbleiben in der Regel bis zur Rückführung in das Herkunftssystem, dem Erreichen der Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der Schulpflicht in der Einrichtung.

Anbahnung der Veränderung der Hilfe

Bahnt sich die Veränderung der Maßnahme an, weil die Ziele der Hilfe erreicht, diese aus pädagogischen Gründen nicht mehr sinnvoll erscheint oder nicht mehr gewünscht wird, soll die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig von allen Beteiligten der Hilfeplanung bearbeitet und vorbereitet werden. Die Partizipation der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und ihrer Eltern bzw. Personensorgeberechtigten auch bei einer Veränderung oder Beendigung der Hilfe werden ermöglicht und gefördert. Dabei kommt der Sicht des Kinder oder Jugendlichen besonderes Gewicht zu (siehe 8.1.8.).

Zeichnet sich ab, dass die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen innerhalb der Gruppe mit den internen Möglichkeiten nicht mehr "zum Wohle aller" machbar sein wird, so ist die frühzeitige Hinzuziehung externer Fachkräfte, wie zum Beispiel der jugendpsychiatrischen Fachdienste und der Angebotsberatung der Jugendämter als besonderes Qualitätsmerkmal der Betreuung ggf. als individuelle Sonderleistung sichergestellt.

Ziele sind die
  • Vermeidung von Beziehungsabbrüchen
  • die Konstanz der Hilfen zur Erziehung
  • eine optimale Überleitung in eine andere Maßnahme oder
  • die vorbereitete Rückführung in das Herkunftssystem

Wird eine Weiterführung der Maßnahme in einer anderen Einrichtung gewünscht, arbeiten die sozialpädagogischen Fachkräfte der Einrichtung auf Wunsch und auf Grundlage der in der pädagogischen Arbeit gewonnenen Kenntnisse an der Bedarfsanalyse und Suche nach einer neuen Einrichtung mit.

Die Einrichtung erstellt nach Beendigung der Maßnahme einen Abschlussbericht.

Ein abschließendes Hilfeplangespräch mit einem konstruktiv-kritischen Rückblick (Evaluation) aller an der Hilfeplanung Beteiligten auf die Durchführung der Hilfen ist erwünscht.

Verabschiedung

Die angemessene Verabschiedung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen aus der Betreuung der Einrichtung wird unter Einbeziehung des Herkunftssystems gestaltet. Dabei sollen die besonderen Wünsche der BewohnerInnen und der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen Berücksichtigung finden.

Kontakte von ehemaligen Bewohnerinnen nach Beendigung der Maßnahme zu den sozialpädagogischen Fachkräften und BewohnerInnen der Einrichtung sind möglich. Ehemalige sind gerngesehene Gäste in ihren früheren Gruppen.

8.1.12. Umgang mit Abbrüchen

Ein Abbruch einer Maßnahme kann durch jeden Beteiligten veranlasst werden. Ein Abbruch weist auf eine Krisensituation hin. Durch Verhaltensweisen eines zu Betreuenden, welche durch die o. g. Ausschlusskriterien der Einrichtung gekennzeichnet sind, führen:

  • in minderschweren Fällen zu einer "Abmahnung", welche dokumentiert und allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird und
  • bei gravierenden Vorfällen zum sofortigen Abbruch der Maßnahme durch die Einrichtung unter Einbeziehung aller Verantwortlichen und werden dokumentiert.

8.2. Gruppenübergreifende / -ergänzende Leistungen

Über den vorbenannten Umfang hinaus bietet die Einrichtung Heidjerhof folgende weitere Leistungen:

8.2.1. Pädagogische / Therapeutische Leistungen

Bewegungstherapie

Als Bewegungstherapie bietet die Einrichtung den bedürftigen Kindern und Jugendlichen Heileurhythmie in der Einrichtung an.

Darüber hinausgehende Therapien wie Ergo-, Reit- oder Traumatherapien usw. werden über die Krankenkassen abgerechnet bzw. sind Sonderleistungen.

8.2.2. Leitungs- / Verwaltungsleistungen

Die Heimleitung repräsentiert und vertritt die Einrichtung nach Außen. Nach Innen trägt die Heimleitung dafür Sorge, dass im Zusammenwirken mit dem selbstverwalteten Kollegium die aufgeführten Leistungen strukturiert umgesetzt werden. Für die dafür notwendigen Verwaltungsleistungen werden Büroräumlichkeiten und Material nebst EDV Anlage, Telekommunikationseinrichtungen und weitere erforderliche Büroausstattung vorgehalten. Hierbei wird die Heimleitung von Verwaltungskräften und einem externen Steuerberatungsbüro und Rechtsberatung unterstützt.

8.2.3. Hauswirtschaftsleistungen

Den Hauswirtschaftskräften obliegen die Planung, Besorgung, Lagerung von Nahrungsmittel und Zubereitung der Mahlzeiten. Zugleich sind sie verantwortlich für die Ausführung und Organisation von Reinigungsarbeiten der gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten, Umsetzung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften sowie Reinigung der regelmäßig anfallenden Wäsche. Hierfür werden alle erforderlichen Gerätschaften und Utensilien bereit gehalten bzw. angeschafft.

8.2.4. Leistungen des technischen Dienstes

Mit der Pflege, Instandhaltung und Reparatur der Haustechnik, der Beschaffenheit der Räumlichkeiten und des Inventars wird ein Hausmeister betraut. Soweit die vorgenannten Arbeiten nicht durch die Hausmeisterstelle erledigt werden können, werden entsprechende Aufträge an Fachbetriebe vergeben. Zugleich ist die Hausmeisterstelle verantwortlich für die Pflege und Instandhaltung der Außenanlage einschließlich der Spielgeräte sowie für die Wahrnehmung der Wartung und Instandhaltung des Fuhrparkes. Für letztgenanntes werden Kfz-Reparaturbetriebe in Anspruch genommen.

8.2.5. sonstige Leistungen / Fahrdienste

Die Einrichtung gewährleistet den erforderlichen Transport der Kinder und Jugendlichen für alle notwendigen Fahrten, die nicht über den öffentlichen Nahverkehr durchgeführt werden können und hält hierfür Personal vor.

8.3. Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung

Organisationsentwicklung und pädagogische Konzeptarbeit

Diese finden im Rahmen von regelmäßigen gecoachten Veranstaltungen sowie in regelmäßigen internen Treffen statt. Dort werden aus den aktuellen Entwicklungen die pädagogischen und strukturellen Erkenntnisse mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Einrichtung im Kollegium ausgewertet.

8.3.1. Qualitätsmanagement

Qualitätsentwicklung

Um Maßnahmen zur Entwicklung und Gewährleistung von Qualität systematisch in den pädagogischen Alltag zu integrieren und zu steuern, ist die Einrichtung dem Verfahren WEGE ZUR QUALITÄT, einem der drei in der EU zertifizierten Verfahren, beigetreten.

Der systematische Ansatz des Verfahrens mit seinen Gestaltungsfeldern soll gewährleisten, die trägerinternen Handlungsverläufe und Strukturen gemeinsam und mutig zu hinterfragen und gegebenenfalls neu zu bestimmen.

Näheres ist in der Qualitätsentwicklungsvereinbarung ausgeführt.

8.3.2. Supervision

Regelmäßige Einzel- und Gruppensupervisionen ermöglichen fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter. Im Rahmen der vereinbarten Entgelte werden i. d. R. vierzehntätige Supervisionssitzungen des Gesamtkollegiums (davon ausgenommen sind die Zeiten der Schulferien) angeboten. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet. Praxiserfahrung und die Kenntnis des stationären Rahmens werden erwartet.

Supervisionsprozesse werden auf ihre Wirksamkeit durch Beobachtung und Befragung von der Leitung eingeschätzt. Nicht befriedigende Settings werden verändert.

8.3.3. Konferenzen

Während der Schulzeiten finden Konferenzen aller pädagogischen Mitarbeiter einmal wöchentlich vormittags statt. Diese sind gegliedert in organisatorische, pädagogische und verwaltende Konferenzbereiche, wobei an den jeweiligen Teilbereichen schwerpunktmäßig die dafür zuständigen bzw. verantwortlichen Mitarbeiter teilnehmen.

8.3.4. Gruppenbesprechungen

Während der Schulzeit findet in jeder Gruppe mindestens einmal wöchentlich eine intensive Gruppenbesprechnung statt, an welcher alle an der Gruppe beteiligten Mitarbeiter sowie die Leitung teilnimmt.

8.3.5. Übergabebesprechungen

Im Rahmen der Übergabe in jeder Gruppe findet bei Mitarbeiterwechsel eine Übergabebesprechung mit Darstellung der aktuellen Situation in der Gruppe, besonderen Ereignissen und zukünftig zu beachtende Notwendigkeiten statt.

8.3.6. Fortbildung

Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der stationären Erziehungshilfe werden interne Weiterbildungen angeboten, sowie weitere berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt. Dafür werden jeder MitarbeiterIn/jedem Mitarbeiter eine entsprechende Dienstbefreiung und Vertretung angeboten.

Den Mitarbeitern werden alle relevanten Fort- und Weiterbildungsprogramme zugänglich gemacht. Es wird von ihnen erwartet, dass sie neue Kenntnisse ihren Kollegen vorstellen und in ihre Arbeit einbringen.

Fortbildung findet auch in Form von Inhouse-Veranstaltungen mit externen Referenten statt.

8.3.7. Dokumentation

Im Heidjerhof werden folgende Dokumentationen

  • Qualitätsentwicklungs- und Sicherungshandbuch - per EDV und Papierversion
  • individuelle Akten für die betreuten Personen - per EDV und/oder Papierversion
  • individuelle Akten für die Mitarbeiter- bzw. Personalakten - per EDV und/oder Papierversion
  • Protokollbücher für Gruppenbesprechungen und Konferenzen - handschriftlich
  • Ergebnisprotokolle der Supervisionen - handschriftlich und/oder Papierversion
  • Fortbildungsnachweise in den Personalakten
  • Ordner für alle weiteren Vorgänge - per EDV und/oder Papierversion
entweder als Ergebnis- oder als Verlaufsprotokolle geführt und archiviert.

8.3.8. Evaluation

Betreuungsplanung und Fachberatung

Die kontinuierliche Reflektion des Hilfeverlaufes (Fallbesprechungen) und die Betreuungsplanung findet in den wöchentlichen Teambesprechungen und der wöchentlichen Konferenz des Gesamtkollegiums statt. Dies sichert die verantwortungsvolle Beteiligung aller sozialpädagogischen Fachkräfte an den Entscheidungsprozessen. Die dabei ausgeübte kollegiale Fachberatung und Fachaufsicht ist ein wichtiger Baustein der Qualitätsentwicklung. Die Ergebnisse werden dokumentiert.

Die fachliche Begleitung und Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte bei der Hilfe- und Erziehungsplanung sowie in Krisensituationen wird, soweit dies nicht im Rahmen der kollegialen Fachberatung erfolgen kann, durch Hinzuziehung externer Fachkräfte zu Beratungszwecken sichergestellt.

8.3.9. Sonstiges

Kooperation und Vernetzung

Im Sinne einer sozialräumlichen Orientierung entwickelt, fördert und pflegt die Einrichtung dem Bedarf entsprechende Formen der Kooperation und Vernetzung mit Personen und Einrichtungen des sozialen Umfeldes (zum Beispiel Nachbarn, Schulen, Vereinen, anderen Trägern der Jugendhilfe), durch die die Integration und Teilhabe der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen gefördert wird.

8.4. STRUKTURELLE LEISTUNGSMERKMALE

8.4.1. Betreuungsumfang

Die Betreuung findet werktags in der Schulzeit sowie an den Wochenenden und in den Ferien wie folgt statt:

Wohngruppe 1:

06:00 - 07:30 Uhr          1 Erzieher
07:30 - 12:00 Uhr          1 Erzieher (Standby, Arzttermine, Hilfeplan, Berichterstellung)
12:00 - 14:00 Uhr          1 Erzieher
14:00 - 20:00 Uhr          2 Erzieher
20:00 - 21:30 Uhr          1 Erzieher
21:30 - 06:00 Uhr          1 Erzieher in Nachtbereitschaft

Wochenende / Ferien:

09:00 - 21:00 Uhr          2 Erzieher
21:00 - 23:00 Uhr          1 Erzieher
23:00 - 09:00 Uhr          1 Erzieher in Nachbereitschaft

Wohngruppe 2:

06:00 - 07:30 Uhr          1 Erzieher
07:30 - 12:00 Uhr          0 Erzieher
12:00 - 13:00 Uhr          1 Erzieher
13:00 - 20:00 Uhr          2 Erzieher
20:00 - 21:00 Uhr          1 Erzieher
21:00 - 06:00 Uhr          1 Erzieher in Nachtbereitschaft

Wochenende / Ferien:

07:30 - 09:00 Uhr          1 Erzieher
09:00 - 20:00 Uhr          2 Erzieher
20:00 - 21:30 Uhr          1 Erzieher
21:30 - 07:30 Uhr          1 Erzieher in Nachbereitschaft

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Mehrtagesdienst.

Die Einrichtung hält drei Wohnungen auf dem Gelände für MitarbeiterInnen und deren Familien vor. Das gemeinsame Wohnen auf dem Gelände soll die Kontinuität in der Betreuung fördern und die Beziehungsfähigkeit der BewohnerInnen stärken.

8.4.2. Personeller Einsatz

Die Darstellung der Personalausstattung erfolgt auf Vollzeitbasis und legt eine Vollauslastung zugrunde. Die wöchentliche Arbeitszeit in der Jugendhilfeeinrichtung beträgt 40 Stunden.

Wohngruppenübergreifend

Leitung und Verwaltung

Einrichtungsleitung analog TVöD-SuE / EG S9                                                     100% Vollzeit
Verwaltungssachbearbeitung analog TVöD-SuE / EG S5                                       75% Vollzeit

Wirtschaftsbereich

Hauswirtschaft analog TVöD/ EG                                                                         100% Vollzeit
Haustechnik analog TVöD / EG 2                                                                         100% Vollzeit

Unterstützende Kräfte

Kraftfahrer TVÖD / EG 2                                                                                 40 - 50% Vollzeit

Weitere unterstützende Kräfte

FSJ + BFD
Honorarkräfte Therapie
Honorarkräfte Supervision
Fortbildung

Wohngruppe 1

Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger TVöD-SuE / EG S9                                   100% Vollzeit
ErzieherIn analog TVöD-SuE / EG S8                                                                 100% Vollzeit
ErzieherIn analog TVöD-SuE / EG S8                                                                 100% Vollzeit
ErzieherIn analog TVöD-SuE / EG S8                                                                 100% Vollzeit
Angestellter i.d.T.e. ErzieherIn analog TVÖD-SuE / EG S6                                100% Vollzeit

Wohngruppe 2

Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger TVöD-SuE / EG S9                                   100% Vollzeit
ErzieherIn analog TVöD-SuE / EG S8                                                                 100% Vollzeit
ErzieherIn analog TVöD-SuE / EG S8                                                                 100% Vollzeit
ErzieherIn analog TVöD-SuE / EG S8                                                                 100% Vollzeit
ErzieherIn analog TVöD-SuE / EG S8                                                                 100% Vollzeit
Angestellter i.d.T.e. ErzieherIn analog TVÖD-SuE / EG S6                                100% Vollzeit

8.3.4. Räumliche Gegebenheiten

Standort

Die Einrichtung befindet sich inmitten des Dorfes Vierhöfen. Das Außengelände ist etwa 6000 Quadratmeter groß. Auf dem Gelände befinden sich zwei Wohn- und zwei Werkstattgebäude sowie Nebengebäude. Die Gebäude sind umgeben von einer Gartenanlage mit altem Baumbestand und großen Rasenflächen, einer Sandkiste und Turn- und Schaukelgeräten.

Am Rande des Geländes liegt ein kleiner Gemüse- und Obstgarten.

Gelände und Gebäude befinden sich zum Teil im Eigentum und anderen Teil in Pachtnutzung.

Der nahe Wald, Wiesen und Felder sind nur einhundert Meter vom Einrichtungsgelände entfernt.

Raumangebot

Jede Wohngruppe bewohnt ein eigenes Haus.

Das Raumangebot bewegt sich im Rahmen von etwa 25 Quadratmeter Wohnfläche pro BewohnerIn. Die Bewohner leben i. d. R. in gemütlichen Einzelzimmern. Eine eventuelle Doppelbelegung aus pädagogischen bzw. soziologischen Gründen ist möglich. Die BewohnerInnnen werden in die Gestaltung und Möblierung aktiv mit einbezogen.

Jedes der Häuser verfügt über einen gemeinsamen Wohnbereich und individuell gestaltete Spiel- und Freizeitbereiche, sodass den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nach Rückzug und Gemeinsamkeit Rechnung getragen werden kann.

Unter dem Dach befindet sich eine Wohneinheit mit der Möglichkeit, für zwei Jugendliche in der Verselbständigungsphase (mit zwei Wohnräumen, einem Badezimmer mit Toilette sowie einer kleinen Küche) Selbständigkeit zu erüben.

Zu jeder Wohngruppe gehören Unterbringungsmöglichkeiten für die Nachtbereitschaft.

Auf dem Grundstück befinden sich eine ausgerüstete Werkstatt für die Holz- und Metallbearbeitung mit einer Fahrradwerkstatt, sowie ein Nebengebäude mit einer Näh- und Filzwerkstatt.

Die Einrichtung verfügt über einen Therapiebereich.

Art der Versorgung

Der Heidjerhof ist in den Bereichen Wasser, Abwasser, Abfall, Strom, Telefon/Internet und Gas an das öffentliche Netz angeschlossen. Die Heizölversorgung findet über einen Erd- und einen Kellertank statt.

Fuhrpark

Die Einrichtung hält mindestens für jede Gruppe einen Kleinbus sowie einen PKW bereit.

Für Pädagogik und die Haustechnik betreffende Tätikeiten werden entsprechende KfZ-Anhänger bereitgehalten.

Sonstiges

Für die Verwaltung stehen mindestens drei, für die Jugendlichen in jeder Wohngruppe ein PC bzw. Laptop mit Internetzugang bereit.

Für die Kinder und Jugendlichen werden Spiel- und Sportgeräte im Außenbereich, im Innenbereich Spiele, Turngeräte und Billiardtisch sowie moderne Medien (Fernseher, Spielekonsole etc.) bereitgehalten.

8.5. SONDERAUFWENDUNGEN IM EINZELFALL

Pauschalierte Sonderaufwendungen im Einzelfall sind entsprechend des auf der Grundlage des §78 ff SGB VIII geschlossenen Nds. Rahmenvertrages im dort unter § 5 Abs. 1 und der Anlage 2 aufgeführten Umfang berücksichtigt und in der Erziehungspauschale enthalten.

Nicht in der Erziehungspauschale enthalten sind:

  • Taschengeld
  • Erstausstattung Bekleidung
  • Erstausstattung bei der Aufnahme
  • Verselbständigungshilfen vor Beendigung der Maßnahme (Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit)
  • Fahrkosten für Familienheimfahrten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
  • Individueller Förderunterricht und Nachhilfe
  • Leistungen nach §40 SGB VIII
  • Kosten für das Erlangen einer Fahrerlaubnis