Alter / Geschlecht
- Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 18 Jahren
- junge Mütter mit Kind
- mit einem festgestelltem Hilfebedarf.
Das Aufnahmealter kann bei Unterbringung von Geschwistergruppen nach unten verschoben werden. Geschwistergruppen haben die Möglichkeit, gemeinsam in einer Wohngruppe aufzuwachsen. Sollte aus pädagogischen Gründen eine Geschwisterkette getrennt werden, so können diese in engem Kontakt zueinander auch in unterschiedlichen Wohngruppen leben.
Zielgruppen sind
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach § 34 und § 41 SGB VIII mit
- persönlichen Beeinträchtigungen
- Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
- Verwahrlosungs- und Vernachlässigungserfahrungen
- Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
- Schulischen Schwierigkeiten, insbesondere
- Lern- und Leistungsstörungen
- Aufmerksamkeitsstörungen
- Teilleistungsstörungen
- Störungen der Leistungsmotivation
- sozioemotionalen Störungen
- familiären Problemen
- anfänglicher Delinquenz
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach § 35a SGB VIII
- bei Diagnose einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung
- wenn individuelle Einschränkungen zu sozialen Beeinträchtigungen geführt haben oder führen können
- als Nachsorge eines Psychiatrieaufenthaltes
Kinder und Jugendliche nach § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII
wenn ein professioneller und familienähnlicher Rahmen zur Bewältigung einer in aller Regel hoch belastenden Situation kurzfristig angezeigt ist.
Ausschlusskriterien
- schwere körperliche oder geistige Behinderung
- akute kinder- und jugendpsychiatrische Syndrome
- akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- akute Suizidgefährdung
- extreme Dissozialität
Einzugsbereich
- in begründeten Einzelfällen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gebieten aufgenommen werden.