ZIELGRUPPE

Alter / Geschlecht

  • Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 18 Jahren
  • junge Mütter mit Kind
  • mit einem festgestelltem Hilfebedarf.

Das Aufnahmealter kann bei Unterbringung von Geschwistergruppen nach unten verschoben werden. Geschwistergruppen haben die Möglichkeit, gemeinsam in einer Wohngruppe aufzuwachsen. Sollte aus pädagogischen Gründen eine Geschwister­kette getrennt werden, so können diese in engem Kontakt zu­einander auch in unterschiedlichen Wohngruppen leben.

Zielgruppen sind

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach § 34 und § 41 SGB VIII mit

  • persönlichen Beeinträchtigungen
  • Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
  • Verwahrlosungs- und Vernachlässigungserfahrungen
  • Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
  • Schulischen Schwierigkeiten, insbesondere
  • Lern- und Leistungsstörungen
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Teilleistungsstörungen
  • Störungen der Leistungsmotivation
  • sozioemotionalen Störungen
  • familiären Problemen
  • anfänglicher Delinquenz

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach § 35a SGB VIII

  • bei Diagnose einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung
  • wenn individuelle Einschränkungen zu sozialen Beeinträchtigungen geführt haben oder führen können
  • als Nachsorge eines Psychiatrieaufenthaltes

Kinder und Jugendliche nach § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII
wenn ein professioneller und familienähnlicher Rahmen zur Bewältigung einer in aller Regel hoch belastenden Situation kurz­fristig angezeigt ist.

Ausschlusskriterien

  • schwere körperliche oder geistige Behinderung
  • akute kinder- und jugendpsychiatrische Syndrome
  • akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • akute Suizidgefährdung
  • extreme Dissozialität

Einzugsbereich

  • in begründeten Einzelfällen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gebieten aufgenommen werden.